Skandalland Österreich . . . (k)ein Schurkenstaat ?
Zur Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage durch BM Claudia Schmied haben freiheitliche Abgeordnete zum Nationalrat in einer Presseaussendung Stellung genommen und die Bundesministerin der Unwahrheit bezichtigt :
OTS0225 5 II 0216 FPK0015 Di, 11.Nov 2008
FPÖ/Neubauer/Schmied/Stadtschulrat/Schulförderung
Neubauer: Unwahrheiten in Anfragebeantwortung von BM Schmied
Utl.: Schulerhalter jüdischer Schule erhielt weitaus höhere
Subventionen; neuerliche FPÖ-Anfrage geht dem auf den Grund
Wien (OTS) - "Bei einer Anfragebeantwortung vom 12. Oktober des Jahres hat Unterrichtsministerin Schmied offenbar weder Rechenstift noch relevante Unterlagen zur Hand gehabt", vermutet FPÖ-NAbg Werner Neubauer. "Es geht dabei um den Schulverein >Machsike Hadass<, der sich weigerte, einem vollstreckbaren gerichtlichen Auftrag, im Zusammenhang mit den der Schule verwiesenen Kindern des Oberrabbiners Friedman, Folge zu leisten." Weder seien, wie in solchen Fällen sonst üblich, Aufsichtsmaßnahmen des Bundesministeriums gegenüber dem zuständigen Stadtschulrat für Wien ergriffen noch sei die Subventionsvergabe, sonst ebenfalls usuell, vom gesetzeskonformen Verhalten des Schulhalters abhängig gemacht worden."Die in der Anfragebeantwortung angegebene Förderhöhe allerdings schlägt dem Faß den Boden aus", berichtet Neubauer. "Die genannten 14.540,-- Euro entsprechen nicht annähernd der Wahrheit, da BM Schmied den Wiener Stadtschulrat selbst ermächtigt hat, Subventionen in Höhe von über 1,2 Millionen Euro zuzusagen. Tatsächlich wurde der Betrag von 1,216.369 Euro nicht nur für >diverse bauliche Maßnahmen< zugestanden, sondern bis dato bereits großteils in Anspruch genommen." Neubauer abschließend: "Unsere neuerliche Anfrage wird deshalb auch und besonders zum Inhalt haben, die Basis welcher Rechtsgrundlage Ministerin Claudia Schmied für sich in Anspruch nehmen kann, unsere erste Anfrage unvollständig und unrichtig beantwortet zu haben." Rückfragehinweis: FPÖ *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0225 2008-11-11/13:56
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