Deutschland/Darmstadt - Strafanzeige gegen Gutachter Prof. Dr. Josef Eberle
Das Urteil - 2 Jahre Haft auf Bewährung - im Prozess gegen die No-Angel-Sängerin Nadja Benaiisa hat heftige Debatten ausgelöst. Für die einem ist die Strafe zu hart, für die anderen zu milde, nicht schuldangemessen ...
Während des laufenden Verfahren wurde "in letzter Minute" Strafanzeige ( siehe weiter unten ) erstattet gegen den Gutachter Prof. Dr. Josef Eberle.
Pressestimmen zum Urteil:
Spiegel: Deutschlands bekannteste Gerichtsjournalistin Gisela Friederichsen äusserst sich zum Verfahren und dem Urteil im > Spiegel-TV
AIDS-Hilfe: Urteil im Fall Benaissa falsches Signal
Bielefeld (dpa) - Die Deutsche AIDS-Hilfe hat die Verurteilung der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa bedauert. Das Urteil füge den chronisch Kranken und der HIV-Prävention Schaden zu, meint der Verein.
Süddeutsche :http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1031586
Nadja Benaissa muss nicht ins Gefängnis
Das Urteil ist gesprochen - und Nadja Benaissa kann aufatmen ! Obwohl sie laut medizinischen Gutachten "mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlickiet" ihren Ex-Freund mit den HI-Virus angesteckt haben soll, muss sie nicht in Gefängnis.
Salzburger Nachrichten:
Die 18-seitige Strafanzeige vom 26.8.2010 durch Dr. Stefan Lanka:
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