Gespeichert von nechvatal am 1 Juni 2017 - 9:22AM
Es erscheinen durchaus Zweifel angebracht, ob mit diesem und einem weiteren "Einstellungsbeschluss" von Dr. Franz Haas dem Strafverfolgungsmonopol der Republik Österreich - aus welchen Grund auch immer - in vollstem Umfange entsprochen wurde...

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