BP Heinz Fischers "noble Zurückhaltung"
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Zur Mitteilung von BP Heinz Fischer, dass er sich zu den ihm mitgeteilten Verbrechen von Amtspersonen aus "verfassungsrechtlichen Gründen" NICHT äußern könne, darf an den Punkt 111 im sogenannten "Weisen-Bericht" erinnert werden:
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